Anwaltsdienstleistungen und Abrechnungspraxis
Das Honorar wird bei Annahme des Mandates besprochen, individuell festgelegt und schriftlich bestätigt.
Andere Kultur und andere Sprache
Trotz der "Auslandssituation" benötigen Sie einen Anwalt, der Ihnen sowohl zuhören, als auch Ihre Interessen mit Nachdruck vortragen und verteidigen kann.
Mit Sprachkenntnissen alleine ist ein Verständnis für Sachverhalte nicht gewährleistet.
Kulturelle Besonderheiten, "Übersetzung" unterschiedlicher Verfahrensweisen und Übung im Umgang mit Behörden wollen bedacht und berücksichtigt werden, um Missverständnissen und Fehlinterpretationen vorzubeugen.
Andere Verfahrensordnungen
Eine Strafsache im Ausland muss ernst genommen werden.
Die Grenze schützt nicht vor Ermittlungstätigkeit ausländischer Strafverfolgungsbehörden.
Jeder Auslandsbezug kann zu einer Ladung vor französische Gerichte führen.
Grundsätzlich führt eine andere Strafprozessordnung zu unbekannten Verfahrensabläufen und es bedarf zur Einschätzung der Situation einer Beratung.
Andere Abrechnungspraxis
Der Stundensatz richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien und wird immer individuell in Bezug auf jeden Fall und den notwendigen Zeitaufwand festgelegt.
Arbeitsstunden werden immer nachgewiesen.
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Die Pauschalhonorarvereinbarung ist bei mir in Führerscheinangelegenheiten üblich.
Verfahrensabhängige und individuelle Abrechnungspraxis
- Beratung im Rahmen einer Behördenanfrage aus Frankreich im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht (Vorwurf von illegaler Beschäftigung oder wegen Nachberechnung von Sozialabgaben)
- Verfahren in Familiensachen im Zusammenhang mit Umgangsrecht oder Unterhaltszahlungen
- Beistand bei einem Verhör im Polzeigewahrsam
- Verteidigung des Beschuldigten im Untersuchungsverfahren
- Untersuchungshaft und Verfahren im Zusammenhang mit der Haft
- Schwurgerichtsverfahren
- Opferentschädigungsverfahren
- Nach Untersuchungshaft durch französische Haftbefehle Haftentschädigungsanträge
- Achtung kurze Fristen!
Beispiel 1
Verteidigung in einer Strafsache mit einem anwesenden Angeklagten in derHauptverhandlung
- Pauschale Honorarvereinbarung möglich
Akteneinsicht und Hauptverhandlung
Beispiel 2
Geltendmachung ziviler Ansprüche der Zivilpartei* im Strafverfahren
- individuelle Absprache je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad
Es handelt sich um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Opfers direkt im Strafverfahren. Der Schaden muss anhand von Unterlagen nachgewiesen werden.
* Bezeichnung für Geschädigte
Beispiel 3
Verteidigung in einer Strafsache mit einem abwesenden Angeklagten, Zivilparteien bzw. Ansprüche der Zollbehörden Hauptverhandlung 1. Instanz
- individuelle Absprache je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad
Neben Akteneinsicht und Hauptverhandlung muss auf die zivilen Ansprüche der Opfer reagiert werden - das Strafverfahren und das Schadenersatzverfahren, oft auch Ansprüche des Zolls, müssen gleichzeitig bearbeitet werden.
Beratung für jede Lebenssituation
Um Ihnen eine angemessene Verteidigung bieten zu können, benötige ich Ihr Vertrauen.