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UNSERE RECHTSGEBIETE



Strafverfahren
Polizeigewahrsam: bis auf Ausnahmen in schweren Fällen ist die Dauer nicht länger als 48 Stunden. 
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Verfahren vor dem Juge d'Instruction (Untersuchungsrichter): wenn ein Untersuchungsrichter tätig wird, findet hier der Kern des Ermittlungsverfahrens statt. In dieser Phase muss dringend aktiv für den Beschuldigten gehandelt werden, damit die Ermittlungen auch entlastend geführt werden. 

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Verfahren vor einem Strafgericht 
Sie können eine Ladung vor einTribunal de Police (vglb. Amtsgericht) einTribunal Correctionnel (vglb. Landgericht) oder vor einen Cour d'Assises (vglb. Schwurgericht für Straftaten, die als Verbrechen einzustufen sind) erhalten.
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Das Schwurgericht besteht aus einer Jury von sechs Laienrichtern und drei Berufsrichtern. In der Berufung ist das Gericht aus einer auf neun Laienrichter erhöhten Jury besetzt.
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Berufung: Alle Urteile, mit wenigen Ausnahmen, sind berufungsfähig und werden alle vor dem örtlich zuständigen Cour d'Appel (vglb. Oberlandesgericht) verhandelt.

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Urteile in Strafsachen müssen angefordert werden und werden nicht automatisch durch die Gerichte verschickt.
Familienverfahren

1) Sie haben als Elternteil ein Problem, Ihren gerichtlich oder vertraglich zustehenden Umgang mit Ihren Kindern durchzusetzen.


Im Wege einer direkten Ladung des Gegners, der sogenannten citation directe,  vor ein Strafgericht,  ist diese Verfehlung des anderen Elternteils, unter bestimmten Voraussetzungen, strafrechtlich verfolgbar.


2) Sie haben als Elternteil Schwierigkeiten, die Zahlung des gerichtlich oder vertraglich verbindlich festgelegten Unterhalts zu erhalten.


Im Wege der vorgenannten "citation directe" kann gegen den nicht zahlenden Elternteil, unter bestimmten Voraussetzungen, strafrechtlich vorgegangen werden. 

Verkehrsrecht/Transportrecht
 Das Tribunal de Police ist häufig im Zusammenhang mit Verfehlungen im Strassenverkehr zuständig. Besonders bei Lkw-Kontrollen werden hohe Kautionen durch die Unternehmen einbezahlt, die es sich trotz der Länge der Verfahren lohnt, zu verfolgen.
 Da sich die sofort im Anschluss an die Kontrolle zu hinterlegende Kaution immer am Höchstmass orientiert, ist eine Herabsetzung in der Hauptverhandlung realistisch. 


Strafrecht/Cour d´Assises
Vor dem Cour d'Assises wird immer ein Fall verhandelt, der zuvor, meist über mindestens ein Jahr, oft aber zwei oder drei Jahre, durch einen Untersuchungsrichter ermittelt wurde. Der Cour d'Assises wird durch eine Entscheidung des Untersuchungsrichters befasst, die der Beschuldigte übersetzt zugestellt bekommen muss, sei er in Freiheit oder in Haft. Der Beschluss der Befassung eines Cour d'Assises ist mit einer extrem kurzen Frist berufungsfähig, hier liegt die letzte Möglichkeit für einen begründeten Antrag auf Einstellung.
Sobald der Cour d'Assises befasst ist, gibt es eine Hauptverhandlung mit einer Verfahrensordnung, die nach dem Prinzip der Mündlichkeit vor einer Jury von sechs, im Losverfahren ermittelten, Bürgern und drei Berufsrichtern den Sachverhalt ohne Akteneinsicht für die Jury ermittelt. Der Vorsitzende Richter leitet den Prozess und berät gemeinsam mit dem Gericht über die Schuld und das Strafmass. 
In der Berufung ist das Gericht aus einer auf neun Laienrichter erhöhten Jury besetzt.
Untersuchungshaft/Strafvollzug
Untersuchungshaft - Anträge auf Freilassung ohne mündliche Verhandlung und regelmässig stattfindende Haftprüfungstermine durch einen sogenannten Juge des libertés et de la détention (JLD).
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Disziplinarverfahren in der Haftanstalt
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Strafvollzug in Frankreich - Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wird verhandelt vor dem Juge d'application des peines (JAP).
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Berechnung von Haftnachlässen bei guter Führung
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Fragen zur Überleitung der Vollstreckung einer Haftstrafe nach Deutschland. 
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Haftentschädigung

Unfallrecht/Schadenregulierung
Sie benötigen eine Verteidiung Ihrer Interessen im Strafverfahren, während die zivilen Ausgleichsansprüche häufig durch Versicherer im Vorfeld aussergerichtlich ausgeglichen werden. 

Unfallschadenregulierung, Verhandlung über die Schadenersatzberechtigung bzw. Verpflichtung im Rahmen des Strafverfahrens, Ansprüche bei Personenschaden, Verfahren mit Versicherungen, Durchführung notwendiger medizinischer Gutachten zur Ermittlung der Ansprüche

Verfahrensfehler
Verfahrensfehler müssen im laufenden Verfahren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis durch den  Beschuldigten geltend gemacht werden.
In umfangreichen Verfahren hat die Geltendmachung einen hohen psychologischen Wert zu Gunsten der Verteidigung. 
Rechtshilfeersuchen/Haftbefehle

Im Rahmen von Rechtshilfeersuchen aus Frankreich und bei einer Ladung per Einschreiben brauchen Sie Beratung durch einen routinierten und mit der französischen Verfahrensordnung vertrauten Anwalt.

Sprachkenntnisse alleine genügen den Anforderungen der Bearbeitung nicht.

Liegt ein europäischer Haftbefehl gegen Sie vor, ist die anwaltliche Beratung im Wissen um das frz. Verfahren wichtig.

Untersuchungshaft
Bei Untersuchungshaft muss, soweit die Sache das zulässt, eine Freilassung mit Auflagen angestrebt werden, bei gleichzeitig einzufordernder, rascher Ermittlungsarbeit.
Die Freilassung nach Deutschland muss individuell besprochen werden.

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