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Kanzlei BROSSIN de MERE

Rechtsanwältin & Avocat à la Cour 

Führerschein in Frankreich eingezogen worden?
Fahrzeug in Frankreich beschlagnahmt worden?
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Europäischer Haftbefehl aus Frankreich gegen Sie erlassen?
Ladung durch ein französisches Gericht erhalten?
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Sie haben Anspruch auf Schadenersatz?
Text

Verteidigung in Strafsachen mit Frankreichbezug und vor französischen Gerichten

Zur Person

Die Anwaltskanzlei mit Sitz in Paris bearbeitet Strafrechtsfälle.

  25 Jahre Erfahrung in der Bearbeitung grenzüberschreitender Sachverhalte und Strafverfahren.

Die Verteidigung erfolgt vor sämtlichen Gerichten in Frankreich. 

Notwendige Abstimmungen bei Verfahren, die ihren Ursprung in Deutschland haben, erfolgen auf Wunsch mit Ihrem Anwalt in Deutschland oder auf Nachfrage mit einem ausgewählten Kreis von deutschen Rechtsanwälten meines Vertrauens.





Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, ohne sich vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.

Lassen Sie sich nicht von kurzfristigen Ladungen beeindrucken, suchen Sie umgehend anwaltliche Beratung.

Sie haben immer das Recht zu schweigen. Die Belehrung an Deutsche erfolgt häufig schriftlich, nehmen Sie diese ernst. 

Frühzeitige Beratung erhöht selbstverständlich die Erfolgschancen.  

Die Terminologie in französischen Gerichtssachen kann nur bedingt zu Verständnis führen, es gelten die Grundsätze der französischen Prozessordnung mit eigenen und anderen Verfahrensgrundsätzen, als aus der deutschen StPO bekannt.

Das kann Ihre Situation sein: 

Gegen Sie liegt

- eine Europäische Ermittlungsanordnung in Deutschland vor, die durch einen frz. Richter erlassen wurde oder ein Internationaler Haftbefehl;

Sie haben eine Ladung zur Vernehmung nach Frankreich erhalten oder zu einem Gerichtstermin;

Die Untersuchungshaft eines Angehörigen in Frankreich soll überprüft werden;

Beschlagnahmung von Wertgegenständen; 

Strafvollzug in Frankreich; 

Haftentschädigung nach Einstellung des Verfahrens oder Freispruch;

Verfahren wegen Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen durch die frz. Justiz.


Beispiel: Bei einem beliebigen Unfall im Straßenverkehr, auf der Skipiste oder anlässlich einer sonstigen Sportart kommt es zu Verletzung von Regeln, die strafrechtlicher Natur sein können.

Als Verletzter können Sie Ihre Ansprüche im Sinne einer den "gesamten Schaden" ausgleichenden Entschädigung geltend machen. Die Teilnahme an den Sachverständigengutachten ist wichtig und bereitet die Feststellung des Schadensumfanges vor. Es wird materieller und immaterieller Schaden entschädigt.

Verteidigung Ihrer Interessen im Strafverfahren und das Verfahren über die zivilen Ausgleichsansprüche der Geschädigten finden vor dem Strafgericht statt. Versicherungen nehmen an diesem Verfahren teil.



Beispiel: In Ihrer Niederlassung passiert ein Arbeitsunfall, es kommt zu Ermittlungen durch die Arbeitsbehörde, die später die Grundlage für eine evtl. Strafverfolgung werden.
Strafverfolgung durch die Sozialbeitragsbehörde URSSAF und Vorwürfe von Schwarzarbeit gegen Unternehmen und deren Geschäftsführer.


Vorbereitende Ermittlungen durch die DGCCRF und nachfolgende Strafverfahren gegen Unternehmen und deren Geschäftsführer wegen eine Niederlassung in Frankreich.
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